Abmahnung Anne Niedergesäß
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Anne Niedergesäß wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Anne Niedergesäß
- Begründung:
- angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
- angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
- angebliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- amgeblichfehlerhafte AGB
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: eBay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 30.000 €