Abmahnung Bettina Meyer
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Bettina Meyer wegen angeblich fehlender Grundpreisangabe beim Verkauf von Anzündhilfen vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Bettina Meyer
- Begründung:
- angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Grillanzündern, Kaminanzündern und Ofenanzündern
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, PanGV
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €