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Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2011

Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2011

Die IT-Recht Kanzlei München wertet ab sofort monatlich die der Kanzlei vorliegenden bzw. vorgelegten Abmahnungen aus und listet in Ihrem monatlichen Abmahnbrief die häufigsten Abmahngründe.

Die Auswertung der häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats soll Online-Händlern dabei helfen zu erkennen, welche Rechtsnormen und Pflichtangaben aktuelle „Angriffsziele“  darstellen und worauf z.B. bei Werbeaussagen und Preisangaben zu achten ist.

Die „Top Ten“ Abmahngründe des Monats April 2011:

1. Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
2. Widerrufsbelehrung
3. irreführende Werbung
4. Vertragsschluss
5. Speicherung Vertragstext
6. Korrektur Eingabefehler
7. fehlende Grundpreisangabe
8. Garantieangaben
9. Werbung mit Garantie
10. Impressum

 

Anmerkung:

Das Risiko einer Abmahnung wegen Fehlern im Impressum lässt sich leicht mit dem kostenlosen Impressum-Generator der IT-Recht Kanzlei begrenzen.

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

1. Wettbewerbsrecht
2. Markenrecht
3. Urheberrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Haben Sie Handlungsbedarf ?  

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.