Abmahnung IDO Verband: Verstoß gegen Art. 246 §11 Nr. 4 EGBGB
Der IDO Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich dem Verbraucher Angaben über den Vertragsschluss vorenthalten soll.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung: angeblich fehlende Angaben über den Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: eBay
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto