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Abmahnung IDO Verband: Grundpreis an falscher Stelle

Abmahnung IDO Verband: Grundpreis an falscher Stelle

Ein ebay-Händler hat vom IDO Verband eine Abmahnung erhalten, weil er den Grundpreis nicht beim Endpreis angegeben haben soll.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Die Angabe des Grundpreises erfolge im Fließtext der Artikelbeschreibung und nicht – wie gesetzlich gefordert – beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.