Abmahnung IDO Verband: Grundpreis an falscher Stelle
Ein ebay-Händler hat vom IDO Verband eine Abmahnung erhalten, weil er den Grundpreis nicht beim Endpreis angegeben haben soll.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung: Die Angabe des Grundpreises erfolge im Fließtext der Artikelbeschreibung und nicht – wie gesetzlich gefordert – beim Endpreis
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)