Abmahnung Wettbewerbszentrale: Irreführende Werbung „Arznei“
Die Wettbewerbszentrale, hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale
- Begründung: irreführende Werbung mit dem Begriff „Arznei“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 250,00 €