Schlagwort -Arzneimittel

1
Ausschluss des Widerrufs: Bei Versand von Arzneimitteln zulässig
2
Arzneimittel oder Lebensmittel ?
3
HWG-Novelle: Gesetzliche Lockerungen in der Arzneimittelwerbung
4
Verwaltungsgericht Köln: E-Zigarette ist kein Arzneimittel
5
Bundesregierung sagt: Bestimmte E-Zigaretten gelten als Arzneimittel
6
Frage des Tages: Muss bei Arzneimitteln der Grundpreis angegeben werden?
7
FAQ der IT Recht-Kanzlei zum Thema Arzneimittelwerbung im Internet

Ausschluss des Widerrufs: Bei Versand von Arzneimitteln zulässig

Gute Neuigkeiten für Versandhändler von Arzneimitteln. Nach Auffassung des LG Halle (Urteil vom 08.01.2013; Az. 8 O 105/12) unterfallen sowohl individuelle Rezeptur- als auch Fertigarzneimittel der Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB mit der Folge, dass das im Fernabsatzrecht dem Verbraucher grundsätzlich zustehende Widerrufsrecht beim Versand von Arzneimitteln nicht besteht bzw. ausgeschlossen werden kann.

 

Was war geschehen? – Der Sachverhalt
Eine Versandapotheke schloss in ihren AGB das Widerrufsrecht für den Versand von Arzneimitteln aus. Hierbei berief sie sich auf die Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB. Diese lautet:

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

 

Diese Voraussetzungen seien – so die Auffassung der Versandapotheke – beim Versand von Arzneimitteln erfüllt, ein Widerrufsausschluss also zulässig.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Arzneimittel oder Lebensmittel ?

Unterliegt ein Präparat den lebensmittelrechtlichen oder den strengeren arzneimittelrechtlichen Vorgaben? Welche speziellen Vorschriften gelten für die Produktion, Kennzeichnung und Bewerbung eines Präparats oder Stoffes? Die Beantwortung dieser Fragen hängt davon ab, ob das Präparat aus rechtlicher Sicht ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel ist.

 

Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die beiden Begriffsdefinitionen und schildert einschlägige Fallbeispiele aus der Rechtsprechung.

 

I. Arzneimittel oder Lebensmittel – warum ist das wichtig?

 

 
Die Herstellung, die Kennzeichnung, die Bewerbung, der Vertrieb und weitere Umstände unterliegen bei Arzneimitteln anderen rechtlichen Anforderungen als bei Lebensmitteln. Jedoch nicht immer ist leicht feststellbar, ob es sich bei einem Stoff oder Präparat um ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel handelt.

Wichtig ist dies auch im Hinblick auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Zulassung eines Arzneimittels, so dass es überhaupt vertrieben werden darf.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

HWG-Novelle: Gesetzliche Lockerungen in der Arzneimittelwerbung

Das Heilmittelwerbegesetz (kurz: HWG) war bislang ein harter Gegner für die Arzneimittelwerbung.

Nicht nur kreative Ideen wurden von Gesetzes wegen unterdrückt, sondern auch sachliche Informationen über Arzneimittel waren kaum erlaubt.

Dies ändert sich nun mit der anstehenden HWG-Novelle.

Wie schon seit vielen Jahren im Lauterkeitsrecht ziehen nun auch im Heilmittelwerberecht deutlich liberalere Vorstellungen ein.

Die IT-Recht Kanzlei erläutert, was in der Arzneimittelwerbung schon bald erlaubt sein wird, Mehr erfahren

Verwaltungsgericht Köln: E-Zigarette ist kein Arzneimittel

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem am 2.4. den Beteiligten zugestellten Urteil entschieden, dass die sogenannte „E-Zigarette“ auch dann kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel ist, wenn die enthaltenen Liquid-Depots Nikotin enthalten.

Geklagt hatte ein Hersteller sowie ein Vertriebsunternehmer, deren Produkte in Form und Farbe einer herkömmlichen Zigarette ähneln.

Diese bestehen aus einer Hülle, einem elektronisch gesteuerten Verdampfer mit Akku sowie einem Papierfilter mit dem integrierten Liquid-Depot.

Die „E-Zigarette“ wird nach dem Zusammenbau wie eine Zigarette gebraucht, wobei die durch den Akku erzeugte Wärme die im Depot befindliche Flüssigkeit verdampft.

Der Benutzer atmet beim Inhalieren einen Aerosoldampf ein, der Tabakaromen und Nikotin enthält.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Bundesregierung sagt: Bestimmte E-Zigaretten gelten als Arzneimittel

Nach Auffassung der Bundesregierung unterliegen die für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmten Nikotin-Tanks oder –liquids dem Arzneimittelgesetz.

In ihrer Antwort (17/8772) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8652) verweist die Regierung in diesem Zusammenhang auf die pharmakologische Wirkung des Stoffes Nikotin. Weiter schreibt die Regierung, nach „überwiegender Auffassung handelt es sich bei diesen Nikotinprodukten nicht um Tabakerzeugnisse“. Deshalb finde die im Arzneimittelgesetz vorgesehene Ausnahme für Tabakerzeugnisse „keine Anwendung“.

Die Regierung erläutert, dass nach ihrer Auffassung „das Inverkehrbringen von Nikotin-Depots, -Tanks oder -Liquids zur Verwendung in E-Zigaretten ohne arzneimittelrechtliche Zulassung gegen das Arzneimittelgesetz“ verstoße. Für den bloßen Gebrauch von nikotinhaltigen E-Zigaretten gelte dies nicht. Allerdings sei „nach Maßgabe des Bundesnichtraucherschutzgesetzes das Rauchen auch mit E-Zigaretten verboten“ in Bundeseinrichtungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen. In den Ländern könnten auf Grund der jeweiligen Nichtraucherschutzgesetze weitere Einschränkungen bestehen.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Frage des Tages: Muss bei Arzneimitteln der Grundpreis angegeben werden?

Grundpreis: Angabe bei Arzneimitteln nötig ?

Antwort: Es kommt darauf an, ob die Arzneimittel verschreibungspflichtig sind. So sind die Vorschriften der Preisangabenverordnung und damit auch die Pflicht zur Grundpreisangabe gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PAngV nicht auf Waren und Leistungen anzuwenden, soweit für sie auf Grund von Rechtsvorschriften eine Werbung untersagt ist.

Diese Bestimmung bezieht sich auch auf die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes (HWG). Nach dem HWG besteht für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein Publikumswerbeverbot, § 10 HWG. Es besteht damit für verschreibungspflichtige Arzneimittel keine Pflicht zur Grundpreisangabe.

FAQ der IT Recht-Kanzlei zum Thema Arzneimittelwerbung im Internet

FAQ der IT-Recht Kanzlei zur Arzneimittel-werbung

Der Online-Vertrieb von Arzneimitteln hat sich in jüngster Zeit rapide weiterentwickelt. Kein Wunder also, dass sich auch die Online-Werbung für Arzneimittel sehr verbreitet hat. Doch mit der zunehmenden Werbung für Arzneimittel im Internet, stellen sich auch viele rechtlichen Fragen hinsichtlich deren Konformität mit den gesetzlichen Regelungen. Die folgenden FAQ stellen die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten hinsichtlich der Online-Werbung für Arzneimittel dar.

1. Welche Gesetze regeln die Arzneimittelwerbung?

Die Werbung für Arzneimittel wird auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene durch die Art. 86 ff. der Richtlinie 2001/83/EG aktualisiert durch die Richtlinie 2004/27/EG geregelt (im Folgenden „Richtlinie“).
Im deutschen Recht regelt dies das Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Den ganzen Artikel lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.