Schlagwort -Auslandsversand

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Abmahnung IDO Verband: Vertragstext, Mängelhaftung und Auslandsversand
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Februar 2014
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Dezember 2013
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Abmahnung ebay Widerrufsrecht, Auslandsversand, Wertersatz und mehr
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Landgericht München I: 7 wettbewerbs-rechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert

Abmahnung IDO Verband: Vertragstext, Mängelhaftung und Auslandsversand

Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen angeblich  unzulässiger Angaben zum Auslandsversand und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: 
    • fehlende Informationen zum Bestehen eines Mängelhaftungsrechts
    • unzulässige Angaben zum Auslandsversand
    • unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Dawanda
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Februar 2014

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Februar 2014 übermittelt wurden, wurden wieder ausgewertet und aufbereitet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Februar 2014:  

  1. fehlende Grundpreisangabe (ebay)
  2. Widerrufsbelehrung
  3. 40-Euro Kalusel
  4. Fristbeginn des Widerrufs
  5. irreführende Werbung
  6. Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
  7. fehlerhafte AGB
  8. gesundheitsbezogene Angaben
  9. Wirkungsversprechen
  10. Angaben zum Auslandsversand 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Die häufigsten Abmahngründe im Monat Dezember 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Dezember 2013 vorgelegt wurden, haben wir ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Sieben” Abmahngründe des Monats Dezember 2013:

  

  1. fehlende Grundpreisangabe auf ebay
  2. fehlende Grundpreisangabe im Online-Shop
  3. Garantieangaben
  4. Angaben zum Auslandsversand
  5. Speicherung Vertragstext
  6. Widerrufsbelehrung
  7. Widerrufsfrist

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung ebay Widerrufsrecht, Auslandsversand, Wertersatz und mehr

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Widerrufsrecht
Wertersatz
Transportschäden
Auslandsversand
Garantieangaben
Vertragstext

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Landgericht München I: 7 wettbewerbs-rechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert

Das Landgericht München I setzte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 18.01.2011, Az.: 11 HK O 341/11) einen Streitwert von 13.000 Euro fest. Hierbei hatte der Antragsgegner sieben Wettbewerbsverstöße auf seiner gewerblichen eBay-Präsenz begangen.

Das Landgericht München I untersagte der Antragsgegnerin

  • in der Widerrufsbelehrung nicht über den Beginn der Widerrufsfrist zu belehren sowie darüber, dass zur Fristwahrung der Widerrufsfrist die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt;
  • in der Widerrufsbelehrung nicht über Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, zu informieren;
  • die sog. 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, ohne die Kostentragungspflicht des Verbrauchers gesondert vertraglich zu vereinbaren;
  • im Rahmen von Fernabsatzverträgen nicht rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich darüber zu informieren, wie der Vertrag zustande kommt; Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.