Abmahnung LK-Com, Lorenz Köhler
Die Firma LK-Com, Lorenz Köhler hat einen Ebay-Händler wegen einem angeblichen Ausschluss des Widerrufsrechts abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: LK-Com, Lorenz Köhler
- Begründung: unzulässiger Ausschluss des Widerrufsrechts
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 5.000€