Abmahnung ebay: Korrektur Eingabefehler und fehlender Ausweis der MwSt.
Ein eBay-Händler wurde wegen mehrerer Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt.
So sollen u.a. seine Angaben zum Muster-Widerrufsformularund zum Widerrufsrecht unzureichend sein, der Ausweis der Mehrwertsteuer fehlen und unzureichend auf die Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern hingewiesen werden
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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