Abmahnung Christine Mischka GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Christine Mischka GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlender Grundpreisangabe.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Christine Mischka GmbH
- Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von AVON Pflegeprodukten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: eBay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €