Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: “Grundpreis – Babyartikel”
Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Babartikeln/Babynahrung
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren