Abmahnung Claudia Morgan: Batteriegesetz
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Claudia Morgan wegen angeblich fehlender Pflichtangaben im Zusammenhang mit dem Batteriegesetz vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Claudia Morgan
- Begründung:
- angeblich fehlende Angabe zur Rücknahme von Batterien beim Vertrieb von Spielzeugwaren die Batterien enthalten
- angeblich fehlende Angabe, daß der Verbraucher verpflichtet ist, Batterien zurück zu geben.
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 5.000 €