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Abmahnung Stecker Kabel Adapter UG: Beginn Widerrufsfrist
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Abmahnung Thomas Klink
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Abmahnung omnicom GmbH
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Abmahnung eBay Rücksendekosten, Vertragsschluss, Vertragssprache und mehr

Abmahnung Stecker Kabel Adapter UG: Beginn Widerrufsfrist

Die IT-Recht Kanzlei wurde über eine Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG wegen angeblich fehlerhafter Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist informiert.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Stecker Kabel Adapter UG
  • Begründung:  angeblich fehlerhafte Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Abmahnung Thomas Klink

Uns ist zur Kenntnis gelangt, dass Herr Thomas Klink Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnt.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Thomas Klink
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung (Speicherung Vertragstext, 40 Euro-Klausel, Beginn der Widerrufsfrist)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Abmahnung omnicom GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma omnicom GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sebastian Link Rechtsanwalt

Abmahner: omnicom GmbH
Begründung:

angeblich fehlende Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten („40 Euro Klausel“)
angeblich fehlerhafte Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
angeblich fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragtextes

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 Euro

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Abmahnung eBay Rücksendekosten, Vertragsschluss, Vertragssprache und mehr

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
Vertragsschluss
Vertragssprache
Wertersatz
Speicherung Vertragstext
Widerrufsfrist
Korrektur Eingabefehler

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Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.