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Abmahnung IDO Verband: Muster-Widerrufsformular
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Belehrung nach alter „Batterieverordnung“: Nicht zwingend wettbewerbswidrig
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Abmahnung Sammelstelle: Firma Floordirekt, Walter Wesemeyer
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Abmahnung Thomas Russer: Belehrung zum Widerrufsrecht
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Abmahnung ebay: Belehrung zum Widerrufsrecht

Abmahnung IDO Verband: Muster-Widerrufsformular

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich nicht ordnungsgemäß über das Muster-Widerufsformular belehren soll.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Angeblich fehlende Belehrung über das Muster-Widerrufsformular
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Belehrung nach alter „Batterieverordnung“: Nicht zwingend wettbewerbswidrig

Das OLG Hamm (Urt. v. 23.5.2013, 4 U 196/12) erkennt in § 18 BattG eine Markeverhaltensregelung zugunsten der Verbraucher. Auch verstoße derjenige gegen § 18 BattG, der in Zusammenhang mit dem Hinweis auf die Batterieentsorgung auf die alte Batterieverordnung statt auf das aktuell geltende BattG verweise.

Ja, bereits die Bezeichnung „Batterieverordnung“ sei irreführend, da diese Verordnung Ende 2009 vollständig durch das Batteriegesetz ersetzt worden ist. Warum sich der Abmahner dennoch nicht durchsetzen konnte, lesen Sie in dem nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

 

Worum ging es?
Ein Online-Händler, der Elektronikzubehör und Batterien vertrieb, informierte auf seiner Internetpräsenz hinsichtlich der Entsorgung von Altbatterien. Er bezog sich dabei jedoch nicht auf das aktuell geltende Batteriegesetz, sondern auf die (bereits Ende 2009 abgelöste) „Batterieverordnung“ und deren allgemeine Grundsätze (Bl.11). Dort heißt es:

Den ganzen Beitrag lesen […]

Abmahnung Sammelstelle: Firma Floordirekt, Walter Wesemeyer

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung der Firma Floordirekt, Walter Wesemeyer informiert.

 

Herr Wesemeyer mahnt unter anderem eine angeblich unzureichende Belehrung über das Bestehen des Widerrufsrechts  ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Firma Floordirekt, Walter Wesemeyer
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung durch Angabe von falschen Produkteigenschaften
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Thomas Russer: Belehrung zum Widerrufsrecht

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
  • Abmahner: Thomas Russer
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angaben in der Belehrung zum Widerrufsrecht
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 7.500 Euro

 

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Abmahnung ebay: Belehrung zum Widerrufsrecht

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • Belehrung zum Widerrufsrecht 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.