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Abmahnung IDO Verband: Belehrung bezüglich Ersatzpflicht für gezogene Nutzungen ist gesetzeswidrig

Abmahnung IDO Verband: Belehrung bezüglich Ersatzpflicht für gezogene Nutzungen ist gesetzeswidrig

Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen einer gesetzeswidrigen Belehrung bezüglich Ersatzpflicht für gezogene Nutzungen und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • falsche Belehrung über die Form des Widerrufs
    • falscher Textbaustein in Muster-Widerrufsbelehrung
    • gesetzeswidrige Belehrung bezüglich Ersatzpflicht für gezogene Nutzungen
    • unwirksame AGB-Klausel zum Aufrechnungsverbot
    • unwirksame Rechtswahlklausel
    • unzulässige Versandangaben
    • fehlende Datenschutzerklärung
    • unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Dawanda
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.