Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Beleuchtungskörper ohne EAR Registrierung
Die Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH hat einen Webshop-Betreiber wegen des angeblich unlauteren Vertriebs von Beleuchtungskörpern abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
- Begründung: fehlende EAR-Registrierung von Beleuchtungskörpern und damit unlauterer Vertrieb
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)