Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung de Deutscher Konsumentenbundes e.V.wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
- Begründung: Angeblich irreführende Werbung beim Vertrieb von Krabbeldecken durch die Verwendung des Testurteils – Ökotest „Bestnote GUT“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 50.000 Euro