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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Bewerbung mit dem Begriff „Testsieger“ unzulässig

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Bewerbung mit dem Begriff „Testsieger“ unzulässig

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Bewerbung mit dem Begriff „Testsieger“ abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Unzulässige Bewerbung mit dem Begriff „Testsieger“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.