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Abmahnung Bären Apotheke: Fehlende Füllmenge, Liste der Bestandteile

Abmahnung Bären Apotheke: Fehlende Füllmenge, Liste der Bestandteile

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. wegen angeblich fehlender Angabe der Liste der Bestandteile beim Vertrieb von Kosmetikprodukten vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe der Füllmenge
    • angeblich fehlende Angabe der Bestandteile
    • angeblich fehlende Angabe des Firma
    • angeblich fehlende Pflichtangabe: Mindesthaltbarkeit
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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