Schlagwort -BGH

1
Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 5: Information zum Liefertermin wird Pflicht
2
BGH zur Gleichgewichtslage von Unternehmenskennzeichen

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 5: Information zum Liefertermin wird Pflicht

Im 5. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Verpflichtung, den Verbraucher über den Liefertermin bei Warenbestellungen zu informieren.

Bislang wird die Informationspflicht hinsichtlich der Lieferzeit aus der Verpflichtung des Unternehmers nach Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB, Informationen über „die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung“ zur Verfügung zu stellen, abgeleitet.

Liefertermin der Ware wird Pflichtinformation

Derzeit ergibt sich die Informationspflicht zur Information über die Lieferzeit aus der geltenden Vorschrift des Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB.

Mehr erfahren

BGH zur Gleichgewichtslage von Unternehmenskennzeichen

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 41/08), dass ein von zwei unabhängigen Wettbewerbern über Jahrzehnte hinweg unbeanstandet genutzter Unternehmensname nur unter strengen Voraussetzungen von einem der beiden als Marke eingetragen werden kann.

Sachverhalt

Die beiden voneinander unabhängigen Parteien führen die Unternehmensbezeichnung „Peek & Cloppenburg“ und betreiben jeweils Bekleidungshäuser mit mehreren Filialen. Die Klägerin seit 1911 im norddeutschen Raum, die Beklagte mindestens seit 1972 im west- und süddeutschen Raum.

Die Beklagte ist Inhaberin mehrerer Marken (u.a. „Peek“, „Peek & Cloppenburg“, „Peek and Cloppenburg“), welche die Klägerin zum großen Teil gelöscht haben möchte. Sie beruft sich dazu auf ihr prioritätsälteres Unternehmenskennzeichen und trägt vor, dass zwischen diesem und der Markenbezeichnung „Peek & Cloppenburg“ Verwechslungsgefahr bestehe. Ferner habe die Beklagte die Marken nicht rechtserhaltend genutzt.

Den ganzen Artikel lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.