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Abmahnungen ? Einbindung von Youtube-Videos in Blogs und bei Facebook
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LG Köln zum Urhebernachweis bei pixelio-Bildern: extreme Urheberbennung
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Abmahnung Sammelstelle: Patrick Jander
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Abmahnung Patrick Jander
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Neue Serie: Werbung im Internet – Bilder, Fotos, Grafiken
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So geht’s: Fotos von Pixelio, Fotolia, Aboutpixel etc. rechtskonform im Internet nutzen
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Abmahnung Homepage Urheberrecht „Bildmaterial“

Abmahnungen ? Einbindung von Youtube-Videos in Blogs und bei Facebook

Gegenwärtig ist beim EuGH ein Verfahren anhängig, das das Web 2.0 zurück ins Web 1.0 katapultieren könnte. Gestritten wird darüber, ob die Einbindung von Videos und sonstigem Content in Form eines Embedded Links eine eigenständige, urheberrechtliche Nutzungshandlung darstellt und deshalb vergütungspflichtig ist.

Folgt der EuGH dieser Sichtweise, so könnte dies das Aus für die Einbindung von fremden Werken auf Webseiten als Embedded Link bedeuten. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die Hintergründe des EuGH-Verfahrens und berichtet über die Pläne der Verwertungsgesellschaften, die Urheber bei Embedded Links mitverdienen zu lassen.

I. Einführung

Das Web 2.0 ist ohne Bilder, Musik und Videos kaum vorstellbar. Youtube als Plattform, auf der Nutzer eigene Videos hochladen können, ist hierfür nur beispielgebend. Nutzer können Videos jedoch nicht nur auf Youtube stellen, sondern auch per Youtube-Link in eigene Blogs oder auf Facebook einbinden.

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LG Köln zum Urhebernachweis bei pixelio-Bildern: extreme Urheberbennung

Das LG Köln zur Auslegung der Pixelio.de- Nutzungsbedingungen: Eine Urheberrechtsbenennung muss, wenn eine Bilddatei direkt und separat vom geschriebenen Text aufrufbar ist, am Bild selbst geführt werden. Sonst droht trotz Lizenzerwerb eine Abmahnung! (LG Köln, Urteil vom 30. Januar. 2014, Az.: 14 O 427/13).

Bei der Einbettung von fremden Bilddateien auf eine Homepage oder bei einer ähnlichen Verwendung ist stets Vorsicht geboten, um nicht die Urheberrechte des Fotografen zu verletzen und sich so einer Abmahnung auszusetzen. Ein Fotograf hat bei der Nutzung seiner Werke durch Dritte, stets das Recht auf die Nennung seines Namens, vgl. § 13 UrhG. Auf Internetplattformen, wie etwa bei pixelio, ist es einem registrierten Nutzer möglich, eine Nutzungslizenz an Bilddateien zu erwerben, um diese im Rahmen der jeweiligen Nutzungsbedingungen legal für eigene Zwecke verwenden zu dürfen. Das LG Köln hat, im Fall von pixelio.de, sehr strenge Anforderungen an eine Auslegung der konkreten Nutzungsbedingungen gestellt. Auslöser des Verfahrens war die Abmahnung eines Pixelio-Nutzers durch einen Hobbyfotografen, der die Nutzungsrechte an einer Bilddatei erworben und diese für seinen Internetauftritt benutzt hatte. Einen Vermerk auf die Urheberschaft des Bildes hatte dieser am Seitenende seines Internetauftritts gesetzt. Es war jedoch möglich, das urheberrechtlich geschützte Bild separat in einem Browserfenster zu öffnen oder dieses, durch die Eingabe der Bild-URL in die Adresszeile direkt anzuwählen. Bei diesen isolierten Öffnungsmöglichkeiten der Bilddatei war kein Urhebervermerk vorhanden, was nach Ansicht des LG Köln eine Urheberrechtsverletzung darstellt, vgl. LG Köln, Urteil vom 30. Januar. 2014, Az.: 14 O 427/13.

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Abmahnung Sammelstelle: Patrick Jander

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung des Herrn Patrick Jander informiert. 

 

Herr Jander mahnt Urheberrechtsverletzungen ab.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Patrick Jander
  • Begründung: angeblich unerlaubte Nutzung von Bildern, die er erstellt hat
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Hitmeister

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Patrick Jander

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Patrick Jander wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

 

Begründet wird diese mit angeblich nicht autorisierter Nutzung von Bildern.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Patrick Jander
  • Begründung: angeblich fehlende Freigabe der Nutzung von Werbefotografien
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Hitmeister
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Schadensersatzforderung: 900 €
  • Anwaltskosten: 527 €

 

Mehr erfahren

Neue Serie: Werbung im Internet – Bilder, Fotos, Grafiken

Werbung im Internet macht ohne Bilder, Grafiken und sonstige lebhafte Elemente eigentlich keinen Sinn.

Allerdings ist das das World Wide Web kein rechtsfreier Raum. Urheber von Fotos und andere Rechteinhaber dürfen selbstverständlich auch im Internet ihre Rechte durchsetzen, so dass sich Rechteverletzer hüten müssen.

Was Sie beachten müssen, wenn Sie mit fremden Bildern und Grafiken Ihren Webshop aufpeppen, erfahren Sie jetzt im Rahmen des dritten Beitrags der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

Schwarz auf weiß – eine Textwüste

Vollkommen egal, ob Sie als Privatmensch bei Ebay Ihren alten Golf verkaufen wollen oder als Unternehmen einen Webshhop einrichten und Produkte absetzen wollen: ohne Farbe, Grafiken, Bilder und Fotos geht es nicht, denn welcher Kunde schaut sich gerne schwarz-weiße Preislisten an? In der heutigen Zeit des Web 2.0 muss es multimedial sein, vor allem Videos sollen den Webauftritt aufpolieren.

Aber dürfen Sie das überhaupt? Haben Sie das Recht dazu? Oder besser gesagt: haben Sie die Rechte dazu?

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

So geht’s: Fotos von Pixelio, Fotolia, Aboutpixel etc. rechtskonform im Internet nutzen

Pixelio, Fotolia, Projectphotos, Dreamstime, Iconfinder & Co. bieten professionelle Fotos zum kleinen Preis oder sogar kostenlos zur Verwendung auf der eigenen Internetseite an.

Allerdings darf ein heruntergeladenes Bild nicht für alle Zwecke verwendet werden und auch die Nennung des Urhebers ist meist Pflicht.

Bei Verstößen drohen kostspielige Abmahnungen: Der IT-Recht Kanzlei liegt aktuell die Abmahnung eines Händlers vor, welcher ein Fotolia-Bild ohne Urhebernennung genutzt hat. Neben dem Ersatz der Anwaltskosten (über 700 Euro) fordert der Fotograf auch Schadensersatz in Höhe von 540 Euro.

Ein teurer Spaß für ein eigentlich günstiges Foto.

Was es zu beachten gilt, um fremde Fotos auf der eigenen Webseite rechtskonform nutzen zu können, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Homepage Urheberrecht „Bildmaterial“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine urheberrechtliche Abmahnung eine Homepage/einen Internetauftritt betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Urheberrechtsverletzung an Bildern/Fotos

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

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