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Update Abmahnung Get the Goods GmbH

Update Abmahnung Get the Goods GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Get the Goods GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Get the Goods GmbH
Begründung: Es wurde angeblich unterlassen, folgenden Hinweis beim Vertrieb von Biozid-Produkten darzustellen: „Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.“
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.