Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende Warnhinweise (Biozidverordnung)
Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlenden Warnhinweisen abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
- Begründung: angeblichfehlende Warnhinweise beim Vertrieb eines Schimmel-Entferners
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)