Schlagwort -Biozidverordnung

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende Warnhinweise (Biozidverordnung)
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Juli 2014
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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlender Warnhinweis bei Bioziden
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Abmahnung Webshop: Vestoß gegen die Biozidverordnung

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende Warnhinweise (Biozidverordnung)

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlenden Warnhinweisen abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: angeblichfehlende Warnhinweise beim Vertrieb eines Schimmel-Entferners
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Juli 2014

 

Die Auswertung der Abmahnungen die der IT-Recht Kanzlei im vergangen Monat zur Kenntnis gebracht wurden ist abgeschlossen.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des vergangenen Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats Juli 2014:

  1. Irreführende Werbung
  2. Widerrufsbelehrung
  3. Fehlende Grundpreisangabe
  4. Angaben zur Garantie, Umfang der Garantie
  5. Fehlende EAR-Registrierung
  6. Rücksendekosten
  7. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz
  8. Angaben zu den Widerrufsfolgen
  9. Fehlende Rohstoffgehaltsangabe
  10. Verstoß gegen die Biozidverordnung

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlender Warnhinweis bei Bioziden

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich fehlender Warnhinweise nach der Biozidverordnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: Fehlender, deutlich sichtbarer und von der Werbung abgesetzter Warnhinweis zum Gebrauch von Bioziden
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Vestoß gegen die Biozidverordnung

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Biozidverordnung abgemahnt.

Angeblich fehle der vorgeschriebene Warnhinweis zur Verwendung von Bioziden.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.