Schlagwort -Bleaching

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Abmahnung ebay, Kosmetikverodnung: Lydenti, Michael Ochmann
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Abmahnung Webshop: Verstoß gegen die Kosmetikverordnung
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Abmahnung ebay: Lydenti, Michael Ochmann
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Update Abmahnung Fa. Lydenti, Michael Ochmann
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ebay Abmahnung: Bleaching-Produkte
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Abmahnung ebay wegen Vertrieb von Zahnbleichungsprodukten
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Abmahnung ebay: Verstoß gegen die Kosmetikverordnung
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Zahnreinigung und Bleaching: Heileingriffe unter zahnärztlichem Vorbehalt

Abmahnung ebay, Kosmetikverodnung: Lydenti, Michael Ochmann

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Lydenti, Michael Ochmann wegen angeblich nicht erlaubtem Vertrieb von Zahnaufhellungsprodukten.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: FirmaLydenti, Michael Ochmann
  • Begründung: angeblich nicht zulässigerr Vertrieb von Zahnbleaching-Produkten mit Wasserstoffperoxidgehalt an private Endkunkunden (Verbraucher)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht & Kosmetikverodnung (KosmetikVÄndV)
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

 

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Abmahnung Webshop: Verstoß gegen die Kosmetikverordnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen die Kosmetikverordnung wegen des Verkaufs von Zahnaufhellungsprodukten an Verbraucher.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Lydenti, Michael Ochmann

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Firma Lydenti, Michael Ochmann wegen angeblicher  Verstöße gegen die KosmetikVÄndV vor.

 

 
Begründet wird diese mit angeblich unzulässigem Vertrieb von Bleaching-Produkten.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: FirmaLydenti, Michael Ochmann
  • Begründung: angeblich nicht erlaubter Vertrieb von Bleaching-Produkten mit Wasserstoffperoxidgehalt an Verbraucher
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht & Kosmetikverodnung (KosmetikVÄndV)
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

 

 

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Update Abmahnung Fa. Lydenti, Michael Ochmann

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Lydenti, Michael Ochmann wegen angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße gegen die Kosmetikverordnung vor.

 

 
Begründet wird diese mit angeblich nicht erlaubtem Vertrieb von Bleaching-Produkten mit Wasserstoffperoxid.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: FirmaLydenti, Michael Ochmann
  • Begründung: angeblich unlauterer Vertrieb von Zahn-Bleaching-Produkten an Endkunden
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht & Kosmetikverodnung (KosmetikVÄndV)
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

 

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ebay Abmahnung: Bleaching-Produkte

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen die Kosmetikverordnung wegen des Vertrieb von Zahnbleichungsprodukten an Verbraucher.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay wegen Vertrieb von Zahnbleichungsprodukten

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen die Kosmetikverordnung durch nicht erlaubten Vertrieb von Bleaching-Produkten.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Verstoß gegen die Kosmetikverordnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen die Kosmetikverordnung durch den nicht erlaubten Vertrieb von Zahnbleichungsprodukten 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Zahnreinigung und Bleaching: Heileingriffe unter zahnärztlichem Vorbehalt

Zahnkosmetische Eingriffe wie professionelle Zahnreinigung und Bleaching sind nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. Heileingriffe, die somit auch nur von approbierten Zahnärzten vorgenommen werden dürfen.

Angehörigen der medizinischen Assistenzberufe sowie Kosmetikern ist es dagegen untersagt, ohne zahnärztliche Überwachung derlei Eingriffe am Patienten vorzunehmen, selbst wenn sie darin geübt und zusätzlich ausgebildet sind (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 01.03.2012, Az. 6 U 264/10).

Das Urteil erging gegen eine zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), die neben ihrer Anstellung in einer Zahnarztpraxis ein eigenes Zahnkosmetik-Studio betrieb. Dort bot sie professionelle Zahnreinigungen (Entfernung supragingivaler, also oberhalb des Zahnfleischsaumes gelegener, Ablagerungen auf den Zähnen) sowie Zahn-Bleaching (Bleichen der Zähne mit einem H2O2-haltigen Präparat) an, wurde jedoch vom örtlichen Zahnärzte-Verband auf Unterlassung in Anspruch genommen. Argument: Sowohl die professionellen Zahnreinigungen als auch das Bleaching sind Heileingriffe, folglich nur durch Zahnärzte bzw. unter zahnärztlicher Aufsicht zulässig.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.