Abmahnung Wettbewebszentrale: Unlautere Werbung mit Hotelklassifizierung
Die Wettbewerbszentrale hat einen Hotelbetreiber wegen angeblich unlauterer Werbung mit der Formulierung 4 Sterne abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale
- Begründung: Der Betreiber des Hotels bewerbe sein Unternehmen wettbewerbswidrig mit der Angabe „4 Sterne“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: booking.com
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)