Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlender Grundpreis bei Getränken
Die Wettbewerbszentrale, Büro München, hat einen Webshop-Betreiber der Süssigkeiten und Getränke verkauft wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro München
- Begründung: Fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis und damit Verstoß gegen die Preisangaenverordnung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)