Schlagwort -Bundesartenschutzgesetz

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Abmahnung Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
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Abmahnung Online-Shop: Fehlende Kennzeichnungen

Abmahnung Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.

 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Kennzeichnungen beim Vertrieb von Kamillenseife
    • angelicher verstoß gegen das Bundesartenschutzgesetz beim Vertrieb von Insektenvernichtungsgeräten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

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Abmahnung Online-Shop: Fehlende Kennzeichnungen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt werden:

 

  • fehlende Kennzeichnungen beim Vertrieb von Seife
  • Verstoß gegen das Bundesartenschutzgesetz

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.