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Abmahnung eBay: Fehlende Grundpreisangabe bei Schokolade und Candys

Abmahnung eBay: Fehlende Grundpreisangabe bei Schokolade und Candys

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Candys und Schokolade

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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