Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Irreführung CE
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e.V. hat einen Ebay-Händler wegen angeblich irreführender Werbung mit dem CE-Zeichen abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e.V.
- Begründung: irreführende Werbung („…CE geprüft“)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)