Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf: Leitfaden der IT-Recht Kanzlei
Nahezu täglich erreichen uns Anfragen unserer Mandanten wegen Streitigkeiten mit Kunden bezüglich der Tragung von Versandkosten nach einem Fernabsatzwiderruf.
Um diese – zugegebenermaßen nicht ganz triviale – Thematik praxistauglich abzuhandeln, haben wir für Sie einen Leitfaden erstellt.
Dieser geht hierbei nicht nur auf die gängigsten Standardfälle ein, sondern liefert auch anschauliche Beispiele für komplexere Konstellationen.
A. Hinsendekosten
Hinsendekosten sind die ursprünglichen Versandkosten vom Unternehmer zum Verbraucher.
Hinsendekosten trägt grundsätzlich der Unternehmer
Seit der Entscheidung des EuGH vom 15.04.2010 (Az.: C-511/08) besteht Klarheit dahingehend, dass die Hinsendekosten vom Unternehmer zu tragen sind.
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