Abmahnung Wettbewerbszentrale: Produktsicherheitsgesetz (deutsche Gebrauchsanleitung)
Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen ebay-Händler wegen einem angeblichen Verstoß gegen das Produktsicherheitsgeseetz abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
- Begründung:
- angeblichfehlende Angabe des Hersteller
- angeblich fehlende deutsche Gebrauchsanleitung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)