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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Produktsicherheitsgesetz (deutsche Gebrauchsanleitung)
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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Produktsicherheitsgesetz

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Produktsicherheitsgesetz (deutsche Gebrauchsanleitung)

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen ebay-Händler wegen einem angeblichen Verstoß gegen das Produktsicherheitsgeseetz abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung:
    • angeblichfehlende Angabe des Hersteller
    • angeblich fehlende deutsche Gebrauchsanleitung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Produktsicherheitsgesetz

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er gegen das Produktsicherheitsgesetz verstoßen haben soll.

Es sollen Pflichtangaben wie Hersteller und eine deutsche Gebrauchsanweisung fehlen.

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