Schlagwort -deutsches Recht

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Neue WEEE-Richtlinie 2012: Ins deutsche Recht umgesetzt ?
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Online-Verkäufe ins Ausland – gilt deutsches Recht? Teil 2
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Online-Verkäufe ins Ausland – gilt deutsches Recht? Teil 1

Neue WEEE-Richtlinie 2012: Ins deutsche Recht umgesetzt ?

Die neue EU- Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom 4. Juli 2012 (WEEE-Richtlinie 2012) war gemäß ihrem Artikel 24 bis zum 14. Februar 2014 in deutsches Recht umzusetzen. Die IT-Recht Kanzlei hatte zu den Auswirkungen der neuen WEEE-Richtlinie bereits umfassend berichtet .

Der deutsche Gesetzgeber ist dieser Umsetzungspflicht bisher nicht nachgekommen. Das für die Umsetzung der WEEE-Richtlinie federführende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat jetzt auf seiner Webseite einen mit den Ressorts noch nicht abgestimmten Referentenentwurf (Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) veröffentlicht . Demnach wird die WEEE-Richtlinie durch Novellierung des Elektrogesetzes in deutsches Recht umgesetzt.

Die bewährten Sammel- und Entsorgungsstrukturen des bestehenden ElektroG sollen beibehalten werden.

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Online-Verkäufe ins Ausland – gilt deutsches Recht? Teil 2

Der europäische Binnenmarkt ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere Online-Händler verlockend. Sie müssen nicht aufwendig ein Ladengeschäft im Ausland eröffnen, sondern lediglich ihre Waren an die Kunden dort versenden. Den Webshop dazu haben sie bereits, die teureren Versandkosten können sie den Kunden auferlegen.

Der Aufwand scheint somit gering. Allerdings stehen einige rechtliche Hürden im Weg. Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Folge von zwei Artikeln die rechtlichen Rahmenbedingungen des Online-Handels mit dem Ausland vor. Lesen Sie nun den zweiten Teil der Serie.

Während im ersten Teil der Serie vor allem das Lauterkeitsrecht im Fokus stand, beschäftigt sich der zweite Teil nun mit den Fragen des Telemedien- und Vertragsrechts.

C. Telemedienrecht

I. Das Telemediengesetz und seine Richtlinie

In Deutschland gilt für sog. Diensteanbieter das Telemediengesetz (kurz: TMG), das insbesondere auf die EG-Richtlinie 2000/31/EG über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt  (kurz: sog. „Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) zurückgeht. Darin sind einige Pflichten, wie etwa Informationspflichten, sowie Haftungsmodifikationen für Diensteanbieter geregelt.

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Online-Verkäufe ins Ausland – gilt deutsches Recht? Teil 1

Der europäische Binnenmarkt ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere Online-Händler verlockend.

Sie müssen nicht aufwendig ein Ladengeschäft im Ausland eröffnen, sondern lediglich ihre Waren an die Kunden dort versenden.

Den Webshop dazu haben sie bereits, die teureren Versandkosten können sie den Kunden auferlegen.

Der Aufwand scheint somit gering. Allerdings stehen einige rechtliche Hürden im Weg.

Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Folge von zwei Artikeln die rechtlichen Rahmenbedingungen des Online-Handels mit dem Ausland vor.

Lesen Sie dazu nun mehr im ersten Teil der kleinen Serie.

A. Einführung

Wer in Deutschland ein Ladengeschäft führt, muss selbstverständlich die in Deutschland geltenden Gesetze beachten. Dasselbe gilt für Online-Händler mit Sitz in Deutschland, die per Webshop Waren in Deutschland verkaufen. Auch sie müssen sich an die deutschen Gesetze halten. Wer in Helsinki oder Wien ein Ladengeschäft betreibt, dementsprechend genauso die dort geltenden Vorschriften beachten. Wie ist es aber, wenn ein Webshop-Betreiber mit Sitz in Deutschland Waren auch ins Ausland verkauft? Die Gesetze welchen Staates muss er beachten?

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.