Abmahnung IDO Verband: Die Lieferzeitangaben wurden nicht hinreichend bestimmt
Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen nicht hinreichend bestimmter Lieferzeitangaben und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- unwirksame Klausel zum Vertragsschluss
- unzulässige Informationen zum Gerichtsstand
- nicht hinreichend bestimmte Lieferzeitangaben
- unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Dawanda
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto