Abmahnung Dietmar Düppe
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Dietmar Düppe vor, der einen eBay-Händler wegen der angeblichen Verwendung einer „veralteten“ Widerrufsbelehrung abmahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Dietmar Düppe
- Begründung: angeblicher Einsatz einer alten Widerrufsbelehrung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 15.000 €