Schlagwort -digitale Inhalte

1
Online-Gutscheine: Probleme beim Widerrufsrecht ab dem 13. Juni 2014
2
Neue Regelungen und Informationspflichten zum Widerruf beim Fernabsatz digitaler Inhalte

Online-Gutscheine: Probleme beim Widerrufsrecht ab dem 13. Juni 2014

Wohl wegen eines Versehens des Gesetzgebers könnte es mit Inkrafttreten des neuen Widerrufsrechts zum 13. Juni 2014 zu einer folgenschweren widerrufsrechtlichen Ungleichbehandlung von online verkauften Gutscheinen kommen. Möglicherweise gelten dann für Gutscheine, die online gekauft und per E-Mail an den Verbraucher geschickt werden, andere Widerrufsbestimmungen als für online gekaufte Gutscheine, die den Käufer per Briefpost erreichen.

Online-Händlern drohen dabei womöglich große finanzielle Nachteile. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über das Problem und stellt Lösungen vor.

Inhalt

  1. Gesetzeslücke um Online-Gutscheine ab 13. Juni 2014?
  2. Neues Widerrufsrecht um digitale Inhalte?
  3. Wieso ist die Unterscheidung von Online- und Offline-Gutscheinen rechtlich von Bedeutung?
  4. Sind Gutscheine digitale Inhalte im Sinne des neuen Rechts?
    1. Die Definition aus der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie
    2. Die weiteren Vorgaben aus der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie
    3. Digitale Inhalte als Selbstzweck und nicht als Mittel zum Zweck
    4. Die Regelungen zu digitalen Inhalten passen nicht auf Online-Gutscheine
    5. Ungleichbehandlung von Online- und Offline-Gutscheinen wenig sinnvoll
    6. Der Gesetzgeber hat das Problem wohl übersehen
  5. Der praktische Rat: Wie sollen sich Verkäufer von Online-Gutscheinen ab 13. Juni 2014 verhalten?
    1. Online-Gutscheine nicht als digitale Inhalte behandeln
    2. Online-Gutscheine als digitale Inhalte behandeln
  6. Fazit

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Neue Regelungen und Informationspflichten zum Widerruf beim Fernabsatz digitaler Inhalte

Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Verbraucherwiderrufsrechts zum 13.06.2014 wird nicht nur das Widerrufsrecht in Bezug auf körperliche Waren sondern auch das Widerrufsrecht in Bezug auf digitale Inhalte, die nicht dauerhaft auf einem Datenträger verkörpert sind, neu geregelt. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts für letztere soll fortan nur bei Einhaltung spezifischer Anforderungen durch den Unternehmer möglich sein.
Zusätzlich hat der Gesetzgeber für den Fernabsatz digitaler Inhalte nunmehr spezifische Informationspflichten eingeführt, die den Verbraucher über deren Funktionsweise und deren Anwendungsmöglichkeiten aufklären sollen.

Dieser Beitrag der IT-Recht-Kanzlei zielt darauf ab, die Änderungen im Widerrufsrecht für digitale Inhalte differenzierend darzustellen und zudem die spezifischen Informationspflichten beim Vertrieb derartiger Ware zu beleuchten.

Inhalt

  1. Der Begriff der digitalen Inhalte
  2. Widerrufsrecht in Bezug auf digitale Inhalte
    1. Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten, die auf einem Datenträger geliefert werden
    2. Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten, die in unkörperlicher Form überlassen werden
    3. Konkrete Umsetzung der Erlöschensvereinbarung im Online-Handel
  3. Neue Informationspflichten
    1. Informationen über die Funktionsweise und Schutzmaßnahmen
    2. Informationen über die Beschränkungen in der Interoperabilität und Kompatibilität
  4. Praxistipp für den kombinierten Vertrieb körperlicher Waren und nicht verkörperter digitaler Inhalte im Online-Handel
    1. Anpassung der AGB
    2. Anpassung der Widerrufsbelehrung

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.