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Abmahnung E-Mail Versand und irreführende Werbung
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BGH zur Gleichgewichtslage von Unternehmenskennzeichen
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Abmahnung Four Ace Europe GmbH

Abmahnung E-Mail Versand und irreführende Werbung

Ein E-Mail Versender wurde wegen angeblich fehlendem Einverständnis des Empfängers abgemahnt.

Außerdem soll er durch die gewählte und verwendete Internetadresse (Domain) Irreführung betreiben.

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BGH zur Gleichgewichtslage von Unternehmenskennzeichen

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 41/08), dass ein von zwei unabhängigen Wettbewerbern über Jahrzehnte hinweg unbeanstandet genutzter Unternehmensname nur unter strengen Voraussetzungen von einem der beiden als Marke eingetragen werden kann.

Sachverhalt

Die beiden voneinander unabhängigen Parteien führen die Unternehmensbezeichnung „Peek & Cloppenburg“ und betreiben jeweils Bekleidungshäuser mit mehreren Filialen. Die Klägerin seit 1911 im norddeutschen Raum, die Beklagte mindestens seit 1972 im west- und süddeutschen Raum.

Die Beklagte ist Inhaberin mehrerer Marken (u.a. „Peek“, „Peek & Cloppenburg“, „Peek and Cloppenburg“), welche die Klägerin zum großen Teil gelöscht haben möchte. Sie beruft sich dazu auf ihr prioritätsälteres Unternehmenskennzeichen und trägt vor, dass zwischen diesem und der Markenbezeichnung „Peek & Cloppenburg“ Verwechslungsgefahr bestehe. Ferner habe die Beklagte die Marken nicht rechtserhaltend genutzt.

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Abmahnung Four Ace Europe GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Four Ace Europe GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Four Ace Europe GmbH
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “Skike” durch nicht erlaubte Domainregistrierung

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: Online-Shop
Gegenstandswert: 175.000 Euro

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.