Schlagwort -durchgestrichene Preise

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Pflicht zur Erläuterung: Bei Preisgegenüberstellung mit durchgestrichenem Preis
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Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart irreführende Werbung
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Update Abmahnung Linofant GmbH

Pflicht zur Erläuterung: Bei Preisgegenüberstellung mit durchgestrichenem Preis

Das LG München I bestätigte am 11.09.2012 in der Rechtssache Az.: 1 HK O 13361/12, dass bei einer Preisgegenüberstellung aus dem entsprechenden Angebot hervorzugehen habe, worauf sich die ursprüngliche Preisangabe beziehe. Es verdeutlichte weiterhin, dass sich für die angesprochenen Verkehrskreise aus der bloßen Gegenüberstellung von Preisen das Wesen des Ursprungspreises als Eigenpreis nicht erschließe.
I. Sachverhalt
Im zugrundeliegenden Fall bot der Antragsgegner im Internet Tiermöbel an. Diese ließ er auch zwar selbst herstellen, allerdings ging dieser Umstand aus dem Angebot nicht eindeutig hervor, da sich der Name des Herstellers von dem des Anbietenden unterschied. Eines dieser Angebote, es handelte sich um Kratzbäume, gab einen Kaufpreis von 31,99 Euro an, wobei im selben Angebot nur eine Zeile darüber ein Ursprungspreis von 33,99 Euro angegeben war. Dieser Ursprungspreis enthielt keine weitere Bezeichnung, war also nicht als ursprünglicher Eigenpreis deklariert, und war zudem durchgestrichen. Das Angebot enthielt ferner die Angabe, dass man beim Kauf des Kratzbaumes 2 Euro und 6 % des Ursprungspreises spare.

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Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wettbewerbszentrale Stuttgart
Begründung:

angeblicher irreführende Werbung mit durchgestrichenen Preisen

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren

Update Abmahnung Linofant GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Linofant GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Preisangaben und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Linofant GmbH
Begründung:

angeblich fehlerhafte Preisangaben (durchgestrichene Preise ohne weitere Erläuterung)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:

hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 Euro

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.