Abmahnung Dynamic-Billard-Organisation GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Dynamic-Billard-Organisation GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich irreführende Werbung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Herbert Blinn Alfred Klingler Werner Schmidt
Abmahner: Dynamic-Billard-Organisation GmbH
Begründung:angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff „Phenolharz“
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)