Dynamische Widerrufsbelehrung 2014: Praxistauglich ?
Die ab dem 13.06.2014 nach neuem Verbraucherrecht einzusetzende Widerrufsbelehrung bereitet vielen Händlern Bauchschmerzen. So sieht das gesetzliche Muster gleich an zwei Stellen eine „Dynamik“ der Widerrufsbelehrung vor – die in der Praxis nicht umsetzbar ist.
Inhalt
- Einleitung
- Erstes dynamisches Element: Fristbeginn
- Zweites dynamisches Element: Angabe der Rücksendekosten bei Speditionsware
- Dynamische Widerrufsbelehrung ist keine Lösung
- Konkrete Liefersituation müsste vorab bekannt sein
- Konkrete Höhe der Rücksendekosten von Speditionsware müsste vorab bekannt sein
- Fazit