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Abmahnung Besser-Hollandrad, Erwin Besser: Grundpreise. OS-Link & E-Mail-Adresse
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Angabe der E-Mail Adresse im Impressum ist zwingend

Abmahnung Besser-Hollandrad, Erwin Besser: Grundpreise. OS-Link & E-Mail-Adresse

Die Firma Besser-Hollandrad, Erwin Besser hat einen Ebay-Händler wegen angeblich falschen Grundpreisangaben und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Besser-Hollandrad, Erwin Besser
  • Begründung: 
    • falsche Grundpreisangaben
    • fehlender OS-Link
    • fehlende Email-Adresse
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000,00 €

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Angabe der E-Mail Adresse im Impressum ist zwingend

Das KG Berlin hat in einem wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen zwei Anbietern von Luftbeförderungsleistungen klargestellt, dass die Angabe einer E-Mail Kontaktadresse im Impressum gem. 5 I Nr. 2 Telemediengesetz (TMG) zwingend erforderlich ist. Diese Informationspflicht kann weder durch die Angabe einer Fax-Nummer noch durch eine Telefonnummer noch durch die Bereitstellung eines Online-Kontaktformulars erfüllt werden.

 

 

 

Das KG Berlin führt aus, dass der Wortlaut des § 5 Abs. Nr. 2 „einschließlich der (Angabe) der elektronischen Post“ eindeutig sei und eine einschränkende Interpretation, dass bereits die Angabe der Telefon- oder Faxnummer oder die Angabe eines Online-Kontaktformulars ausreiche, nicht möglich sei. Nach dem Wortlaut des Gesetzes gehe es um eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation. Eine Telefonnummer oder Telefaxnummer sei keine Email-Anschrift und damit keine Adresse der elektronischen Post. Das KG Berlin weist darauf hin, dass Telefon- und Telefaxnummer einer E-Mail Adresse auch nicht gleichwertig seien, da das gesprochene Wort keinen Dokumentationswert habe, nicht jeder über ein Telefaxgerät verfüge und der Telefaxversand kostenträchtiger und zeitaufwändiger sei…

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.