Abmahnung Volker Rügen
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Volker Rügen wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Volker Rügen
Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises.
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.000 €
Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?