Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Steven Berger wegen fehlender Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung und mehr vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Steven Berger
- Begründung:
- fehlende Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung
- Verstoß gegen die Reifenkennzeichnungsverordnung
- fehlende OS-Verlinkung
- fehlerhafte Informationen zur Widerrufsbelehrung („Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.“)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 30.000 €
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