Abmahnung Carola Gonzalez, Heine Apotheke Blankenese: fehlende Grundpreisangabe
Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Heine Apotheke Blankenese, Inhaberin Carola Gonzalez wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlender Angabe des Grundpreises.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Heine Apotheke Blankenese, Carola Gonzalez
- Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Sexualhygiene-Artikeln nach Volumen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: eBay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 15.000 €