Abmahnung Claudia Mayer
Frau Claudia Mayer hat einen Ebay-Händler wegen einer angeblich fehlenden Anbieterkennzeichnung und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Claudia Mayer
- Begründung:
- fehlende Anbieterkennzeichnung gem. §5 TMG
- fehlende gesetzliche Belehrung zum Widerrufsrecht
- fehlende Angaben zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- fehlender OS-Link
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: B2C