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Neu: eBook zur Kennzeichnung von Lampen und Leuchten
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Reifen: Neue Kennzeichnungspflichten ab dem 01.11.2012 zu beachten

Neu: eBook zur Kennzeichnung von Lampen und Leuchten

Beim Verkauf von Lampen über das Internet sind diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind.

 

 

Welche Geräte sind genau betroffen und auf welche Art und Weise sind sie im Internet zu kennzeichnen? Welche Rolle spielt hierbei die Richtlinie 98/11/EG, die in Kürze durch die EU-Verordnung 874/2012 abgelöst wird? Ab wann werden auch Leuchten kennzeichnungspflichtig sein und was hat es mit der EG-Verordnung Nr. 244/2009 auf sich? Was gilt bei Speziallampen?

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Reifen: Neue Kennzeichnungspflichten ab dem 01.11.2012 zu beachten

Ab dem 01.11.2012 haben (auch) Online-Händler beim Verkauf von Kraftfahrzeugreifen der Klassen C1, C2 und C3 neue Kennzeichnungspflichten zu beachten.

Grundlage für die künftige Kennzeichnungspflicht ist die EG-Verordnung 1222/2009. Ziel dieser Verordnung ist, den durch den Rollwiderstand der Bereifung bedingten Kraftstoffverbrauch und den damit verbundenen CO2-Ausstoß zu senken. Daneben liegt das Augenmerk auch auf einer Verringerung des Verkehrslärms durch das Abrollgeräusch der Reifen und auf der Verbesserung der Verkehrssicherheit hinsichtlich des Haftungsverhaltens der Reifen bei Nässe.

Zunächst findet die Verordnung nach ihrem Artikel 2 Abs. 1 nur Anwendung auf Reifen der Klassen C1, C2 und C3. Zur Bestimmung dieser Klassen ist gemäß Art. 3 Nr. 1 der Verordnung ein Rückgriff auf Art. 8 der EG-Verordnung 661/2009 erforderlich, der hinsichtlich der dort genannten Fahrzeugklassen wiederum auf Anhang II Teil A der Richtlinie 2007/46/EG verweist.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.