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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart hat einen eGun-Händler wegen der angeblich fehlenden Belehrung über das Widerrufsrechts abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
  • Begründung: Fehlende Belehrung über das Bestehen eines Widerrufsrechts
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eGun
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.