Abmahnung Moobilo GmbH, ebay: Rücksendekosten und mehr
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Moobilo GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich mehreren fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Schneider und Beer, Rechtsanwälte und Notar
- Abmahner: Moobilo GmbH
- Begründung:
- fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
- fehlende Angaben zum Grundpreis
- fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
- fehlende Angaben zum Zustandekommen des Vertrages
- fehlende Angaben zu den Möglichkeiten der Korrektur von Eingabefehlern
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 15.000 Euro