Abmahnung Heine Apotheke, Carola Gonzalez: Grundpreisangabe bei Eiweißpulver
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Heine Apotheke Blankenese, Inhaberin Carola Gonzalez wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlender Angabe des Grundpreises.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Heine Apotheke Blankenese, Carola Gonzalez
- Begründung: angeblicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung wegen fehlender Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Eiweißpulver
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Online-Shop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €