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Neu: Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
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Typenbezeichnungen von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten in der Werbung unbedingt angeben
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Links der Woche: Google Keep, Amazon und Steuergelder & Links im Tarnkleid

Neu: Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)

Mit der am 9. Mai 2013 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) ist die neu gefasste EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-II) zur Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgerätes in geltendes deutsches Recht umgesetzt worden. Bisher war die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in § 5 Elektrogesetz geregelt.

 

Da die neu gefasste EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) weit über den Regelungsgehalt der früheren EU-Richtlinie aus dem Jahre 2002 hinausging, hatte der Gesetzgeber davon abgesehen, die neu gefasste Richtlinie durch eine Änderung des Elektrogesetzes umzusetzen und stattdessen den Weg einer eigenständigen Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten gewählt.

Informieren Sie sich hier ausführlich über die neue Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung / ElektroStoffV.

Typenbezeichnungen von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten in der Werbung unbedingt angeben

In seiner Entscheidung vom 17.01.2013, (Az.: 2 U 97/12) stellte das OLG Stuttgart klar, dass die Typenbezeichnung von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten ein wesentliches Merkmal im Sinne des § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG seien und daher dann, wenn auch die Marke und der Preis des Gerätes in einem Werbeprospekt aufgeführt sind, auch die Typenbezeichnung genannt werden müsse.

Eine Zuwiderhandlung stelle ein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß dar und könne daher auch kostenpflichtig abgemahnt werden.

 

I. Ausgangslage
Eine Einzelhändlerin für Elektrohaushaltsgeräte verteilte Prospekte, in denen Marken-Elektro-Haushaltsgeräte beworben wurden. Dabei waren unter anderem Waschmaschinen sowohl durch ein Bild, als auch durch diverse sonstige Angaben wie Füllmenge, Schleuderrate, Energieeffizienzklasse und Preis aufgeführt. Eine Typenbezeichnung fehlte jedoch.

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Links der Woche: Google Keep, Amazon und Steuergelder & Links im Tarnkleid

An diesem Wochenende stehen die letzten Ostereinkäufe an, doch vorher gibt es noch unsere Links der Woche.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

 

Die Links der Kalenderwoche 11 (18.03. –  22.03.2013):

 

  • 🙁 Aufgepasst: Links im Tarnkleid […]
  • 😐 Amazon: Erhielt mindestens 14 Millionen Euro Steuergelder […]
  • 🙂 Grüne: Kritisieren eingebaute Schwachstellen in Elektrogeräten […]
  • 😐 Google: Arbeitet angeblich an eigener Smartwatch […]
  • 😐 Augsburger Allgemeine: Beschlagnahmung von Nutzerdaten war rechtswidrig […]
  • 🙂 Google Keep: Google startet Notizendienst […]

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.